Nur wenige Privathaushalte betroffenTrotz Protesten von Anwendern und Wirtschaftsverbänden haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf geeinigt, ab Januar 1007 eine GEZ-Gebühr für internetfähige PCs zu erheben. Diese Gebühr beträgt 5,52 Euro monatlich. Von dieser Gebühr sind jedoch nur die Privathaushalte betroffen, die weder Radio noch Fernsehen besitzen und auch kein Fahrzeug besitzen, in dem ein Autoradio angemeldet ist. Die GEZ geht jedoch davon aus, dass rein statistisch betrachtet nahezu 100 Prozent der deutschen Haushalte zumindest ein Radio besitzen.
Auswirkungen für Freiberufler, Selbständige und GewerbetreibendeFür Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende mit einem abgetrennten Büro fällt die GEZ-Gebühr für internetfähige Rechner in Höhe von 5,52 Euro an, sofern kein beruflich genutztes Fahrzeug mit angemeldetem Autoradio vorhanden ist bzw. wenn auch in dem Büro kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet ist. Harald Ringstorff (SPD), Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, nannte diese Entscheidung "einen tragfähigen Kompromiss".
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