WiederverkaufsverbotMicrosoft Deutschland hat festgestellt, dass Windows-Vista-Produkte für den deutschen Markt versehentlich falsch beschriftet worden sind. Die betroffenen Datenträger enthalten einen Hinweis auf ein Wiederverkaufsverbot. Bei den Einzelhandelsversionen befindet sich dieser Hinweis direkt auf dem Datenträger, bei den so genannten System-Builder-Versionen ist zusätzlich auf der Umverpackung der Hinweis zu finden: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden."
Doch kein VerbotMicrosoft Deutschland betont, dass sich an der gängigen Praxis des Unternehmens in Deutschland nichts geändert hat. Demnach dürfen nach wie vor - trotz des anders lautenden Hinweises auf dem Datenträger bzw. der Verpackung - Vollprodukte und System-Builder-Versionen weitervertrieben werden, sofern alle Produktbestandteile übertragen werden und das gegebenenfalls installierte Programm beim Ersterwerber gelöscht wird.
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